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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Versicherung der Versicherten

Die Kölner Pensionskasse ist eine Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG). Das bedeutet: Die Mitglieder sind Eigentümer der Gesellschaft. Die Interessen von Aktionären müssen nicht berücksichtigt werden. Alle Überschüsse gehören den Mitgliedern. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder der Kasse und bestimmen über die von Ihnen gewählte Vertreterversammlung die Geschicke ihres Unternehmens. Die Kasse unterliegt der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Organe

  1. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsvereins. Sie wird in Urwahl von den Versicherten gewählt.
  2. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und überwacht u.a. die Geschäftsführung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung.
  3. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand muss den fachlichen und persönlichen Qualifikationen des Versicherungsaufsichtsgesetzes genügen.
Verweise