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Tarif 62 B

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50% oder 60% 

Tarif Basisrente B                              x                                        Beitragsbefreiung                                  0% oder 60%

 

Besonderheiten

  • Alle Tarife sind ungezillmert und bieten ein hohes Vertragsguthaben ab dem ersten Beitrag
  • Durch unsere schlanke Kostenstruktur entstehen hohe Garantierenten
  • Bestbewertung in diversen Marktvergleichen
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung
  • Für Hinterbliebenenrenten und Erwerbsunfähigkeit gibt es Wartezeiten von drei Jahren (entfallen beim Arbeitsunfall)



Aktuell: rechtskräftiges Urteil zur Zillmerung in der bAV
- Zillmerung weiterhin hohes Risiko für Arbeitgeber


Das mit großer Spannung erwartete Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung ist in letzter Minute abgesagt worden, weil der vom Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 15.03.2007 zum Schadenersatz verurteilte Arbeitgeber seine Revision zurückgezogen hat.
Nach dem LAG-Urteil muss der Arbeitgeber seiner ausgeschiedenen Mitarbeiterin den Differenzbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückvergütung ersetzen. In der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass dem Arbeitnehmer in der Ansparphase immer mindestens soviel zustehen müsse, wie er an Beiträgen eingezahlt hat, andernfalls haft der Arbeitgeber für die Differenz.
Das Urteil der Münchner Richter (Az.: 4 Sa 1152/06) ist damit in der zweiten Instanz rechtskräftig geworden.