Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, auf deren Leistung der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat. Allerdings muss der Arbeitgeber für eventuell ausbleibende Leistungen einstehen. Um eine Haftung zu vermeiden, ist es sinnvoll, für die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Der Arbeitnehmernehmer erhält dann eine Zusage über die Höhe der Versicherungsleistungen.
Besonderheiten
- Steuerlich besteht keine unmittelbare Begrenzung des Beitrags, daher bestens geeignet für leitende Angestellte
- Beiträge zur Rückdeckungsversicherung müssen in gleichbleibender oder steigender Höhe erbracht werden
- Durch einen geringen Beitrag wird die Leistung insolvenzsicher
Unsere Leistung
Wir führen die Unterstützungskasse über unsere Partner, das VdVA-Versorgungswerk sowie die Rosenheimer Unterstützungskasse durch. Für Rückdeckungen bei anderen Unterstützungskassen ist eine Einzelanfrage erforderlich. Der Kunde kommt so in den Genuss der leistungsstarken Tarife in Verbindung mit der hohen Kompetenz und langjährigen Erfahrungen eines Spezialisten.
Ihre Vorteile:
- Geringstmöglicher Verwaltungsaufwand
- Meistens ohne zusätzliche Gebühren
- Leistung der starken Tarife der Kölner Pensionskasse
- Motivation für leitende Angestellte