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Rechtlicher Rahmen

Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung wird maßgeblich von den rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Rechtsgrundlage im Bereich des Arbeitsrechtes ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Außerdem gilt es zahlreiche steuerliche Vorschriften zu beachten. Die jüngsten Gesetzesänderungen betonen die Wichtigkeit der eigenverantwortlichen Vorsorge ganz besonders. Wir helfen Ihnen durchzublicken!

Rentenreform 2001 - Altersvermögensgesetz (AVmG)

Bundesrat und Bundestag haben im Mai 2001 das Altersvermögensgesetz beschlossen, wonach als wesentliche Neuregelung ab dem 1.1.2002 die betriebliche und die freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form der so genannten Riester-Förderung staatlich gefördert wird.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Verschiebungen in der Alterspyramide. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden zukünftig immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber stehen. Um die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stabil zu halten, wird das Rentenniveau gesenkt. Die Riester-Förderung soll diese neu entstehende Lücke schließen.

Außerdem hat ab 1.1.2002 jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Mit diesen Maßnahmen hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit der eigenverantwortlichen Vorsorge unterstrichen.

Alterseinkünftegesetz 2004 (AltEinkG)

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde in erster Linie die steuerliche Behandlung der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung neu gefasst. Alle staatlichen oder staatlich geförderten Versorgungsarten werden nachgelagert besteuert - teilweise mit langen Übergangsphasen.

So können auch Personen, die im Alter außer der gesetzlichen Rentenversicherung über keine Einkünfte verfügen, steuerpflichtig werden. Sieht man von dem administrativen Aufwand ab, so bleibt festzuhalten, dass das Nettorentenniveau weiter sinkt. Auch das Alterseinkünftegesetz bedeutet für viele Angestellte eine weitere Versorgungslücke.

Die steuerfreie Einzahlung in die Pensionskasse ist nun bis 4.344 Euro (2008) möglich, wobei 2.544 Euro sozialversicherungsfrei sind. Außerdem wurde der Unterschied in der steuerlichen Behandlung zur Direktversicherung beseitigt. Die Leistungen sind nun sehr gut vergleichbar.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr wissen wollen.

 

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Statistisches Bundesamt, 2005