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Staatliche Förderung

 

Wer wird gefördert?

Zum geförderten Personenkreis gehören zurzeit alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, außerdem Beamte, Richter und Soldaten. Nicht förderfähig sind Personen, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Jahr Grundzulage Kinderzulage
2002/2003 38 € 46 €
2004/2005 76 € 92 €
2006/2007 114 € 138 €
Ab 2008 154 € 185 €

Die Förderung startete im Jahr 2002 mit einem Zuschuss von 38 €. Im Jahr 2008 wird der Förderbetrag 154 € betragen. Das Finanzamt prüft, ob ein Sonderausgabenabzug (2002: max. 525 €, 2008: max. 2100 €) günstiger ist. Seit 2008 gilt eine Kinderzulage von 300 € pro Kind ab Geburtstagjahr 2008.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlageformen, wie zum Beispiel die private Rentenversicherung, die eine lebenslange Rente garantieren.

Wichtiger Hinweis:

Die geförderten Altersvorsorgeverträge müssen zertifiziert sein. Pensionskassen sind durch das Betriebsrentengesetz besonders qualifiziert und brauchen daher nicht zertifiziert zu werden.

 

Fragen:

Beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (www.vdr.de) finden Sie weitere Informationen.