Modelle
- Klassische arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung nach § 3, 63 EStG
- Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG
- Rückdeckung von Direktzusagen
- Rückdeckung von Zusagen über Unterstützungskassen
Kein Beitrag zur Insolvenzsicherung
Beiträge des Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein sind beim Durchführungsweg Pensionskasse nicht zu zahlen.
Staatliche Förderung
Die Pensionskasse bietet ihren Mitgliedern alle staatlichen Fördermöglichkeiten an. Über die Pensionskasse sind sowohl die nachgelagerte Besteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG sowie die Förderung nach § 10 a EStG (sog. Riester-Förderung) möglich.
Bei so genannten Altzusagen ist auch die Förderung nach § 40b EStG (Pauschalbesteuerung) möglich.
Unterstützungskassen- und Direktzusagen werden ebenfalls nachgelagert besteuert. Für die Steuerfreiheit der Beiträge gibt es keine unmittelbare Grenze.