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Betriebliche Altersvorsorge

Modelle

  • Klassische arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung nach § 3, 63 EStG
  • Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Rückdeckung von Direktzusagen
  • Rückdeckung von Zusagen über Unterstützungskassen

 

Kein Beitrag zur Insolvenzsicherung

Beiträge des Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein sind beim Durchführungsweg Pensionskasse nicht zu zahlen.

 

Staatliche Förderung

Die Pensionskasse bietet ihren Mitgliedern alle staatlichen Fördermöglichkeiten an. Über die Pensionskasse sind sowohl die nachgelagerte Besteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG sowie die Förderung nach § 10 a EStG (sog. Riester-Förderung) möglich.

Bei so genannten Altzusagen ist auch die Förderung nach § 40b EStG (Pauschalbesteuerung) möglich.

Unterstützungskassen- und Direktzusagen werden ebenfalls nachgelagert besteuert. Für die Steuerfreiheit der Beiträge gibt es keine unmittelbare Grenze.