Pressemitteilung | 08.02.2012
Kölner Pensionskasse führt Unisex-Tarife freiwillig ein
Ab dem 21. Dezember dürfen in der Beitragskalkulation der privaten Altersvorsorge keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen gemacht werden. Ob Unisex-Tarife auch in der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich vorgeschrieben werden, ist derzeit noch offen. Die Kölner Pensionskasse hat sich dennoch schon jetzt für die Umstellung auf geschlechtsunabhängige versicherungstarife entschieden.
