WER darf umwandeln? WIE geht das? WAS spare ich dadurch?

Die drei Fragezeichen der Entgeltumwandlung

Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht entgehen und profitieren Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten: Wenn Sie frühzeitig einsteigen, kann schon ein kleiner monatlicher Beitrag Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand sichern.

  • Garantierte lebenslange Rente
  • Ihre Einzahlungen sind im Rahmen der Fördergrenzen steuer- und sozialabgabenfrei
  • Flexible Beitragszahlung
  • Absicherung von Hinterbliebenen und der Erwerbsminderung möglich
  • Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II

 

So geht`s: Wer - Wie - Was?

Die Beiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Ihr Arbeitgeber zahlt den Beitrag aus Ihrem Bruttoeinkommen in den Altersvorsorgevertrag ein. Für den umgewandelten Betrag fallen im Rahmen der staatlichen Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben an. Die Überschüsse, die wir erwirtschaften, werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Sie sichern sich eine lebenslange Rente oder nutzen später Ihre Kapitaloption.

 

WER ... darf Entgelt umwandeln?

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Geringfügig Beschäftigfte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte arbeitnehmerähnliche Selbständige

 

WIE ... hoch ist der Entgeltumwandlungsanspruch?

Es kann jährlich Gehalt in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze  der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG-GRV) umgewandelt werden.

Ab 1. Januar 2012 sind dies jährlich 2.688 € (monatlich 224 €).

 

WAS ... Sie dabei sparen

Sie möchten wissen, wie das bei Ihnen aussieht? Rufen Sie uns an!

Wir meinen: Das ist eine attraktive Altersvorsorge. Das sollte sich keiner entgehen lassen.