Rückdeckung Unterstützungskasse
Die Beitragshöhe kann individuell vereinbart werden. Es gibt keine Beitragshöchstgrenzen im Hinblick auf die Steuerfreiheit. Deshalb ist die Unterstützungskasse insbesondere für Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter geeignet. So lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen. Grundsätzlich dürfen die Beiträge an eine Unterstützungskasse nicht sinken – sie müssen gleich bleiben oder können steigen.
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Die Kölner Pensionskasse VVaG arbeitet mit der Unterstützungskasse "Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber e.V. (VdVA)" zusammen. Mit dem Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber e.V. (VdVA) wird der Arbeitgeber ein Trägerunternehmen der VdVA. Die Versorgungsleistung des Mitarbeiters wird in einem Leistungsplan festgelegt. Der Arbeitgeber erteilt dem Mitarbeiter eine Versorgungszusage und leistet hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VdVA Unterstützungskasse. Die VdVA Unterstützungskasse verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der Kölner Pensionskasse in gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an den Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.
Die (rückgedeckte) Unterstützungskasse bietet keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen. Deshalb muss der Arbeitgeber, im Gegensatz zum Durchführungsweg Pensionskasse, einen Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Außerdem fallen, im Gegensatz zur Pensionskasse, Verwaltungskostenbeiträge an.
