Wer darf „riestern“? Wie geht das? Was wird gefördert?

Die Riester-Rente ist vielen ein Begriff. Viele wissen allerdings nicht so genau, wie sie funktioniert.
So geht`s: Sie zahlen in einer bestimmten Höhe Beiträge in Ihren Altersvorsorgevertrag ein. Dafür erhalten Sie staatliche Zulagen und Sie können Ihre Einzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Wir bieten keinen privaten sondern einen betrieblichen Riestervertrag an. Dieser muss über den Arbeitgeber laufen, d.h. der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht aus dem unversteuerten Bruttoverdienst, sondern aus dem Nettoverdienst.

 

Wer wird gefördert?

Zum geförderten Personenkreis gehören zurzeit alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, außerdem Beamte, Richter und Soldaten. Nicht förderfähig sind Personen, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Wenn Sie die Zulagen in voller Höhe erhalten wollen, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Er beträgt 4 % (max. 2.100 €) Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommen abzüglich der Zulagen.

Sie erhalten eine Grundzulage von 154 €. Dazu kommt pro Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage von 185 € bzw. 300 €. Das Finanzamt prüft, ob ein Sonderausgabenabzug (2.100 €) günstiger ist. Seit 2008 gilt eine Kinderzulage von 300 € pro Kind ab Geburtsjahr 2008.
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig eine Zulage von 200 €, den sogenannten Berufseinsteigerbonus.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlageformen, wie zum Beispiel unsere Rentenversicherung, die eine lebenslange Rente garantiert.
Unbedingt beachten! Die geförderten Altersvorsorgeverträge müssen zertifiziert sein. Pensionskassen sind durch das Betriebsrentengesetz besonders qualifiziert und brauchen daher nicht extra zertifiziert zu werden.
Und so wie alle Riester-Angebote sind auch die Leistungen der betrieblichen Rentenvorsorge Hartz IV sicher, werden bei Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen vom Staat angerechnet. Wer den Job wechselt, kann die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

 

Nachgelagerte Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung sieht vor, dass die gezahlten Beiträge entweder durch Zulagen gefördert werden oder steuerfrei sind. Die später ausgezahlte Riester-Rente ist dagegen voll steuerpflichtig, sofern sie aus geförderten Beiträgen entstanden ist.