Rückdeckung von Direktzusagen
Die Direktzusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, z. B. bei Erreichen des Rentenalters oder bei Tod des Arbeitnehmers, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen.
Für diese Direktzusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Diese daraus resultierenden betriebsfremden Risiken können Sie durch die rückgedeckte Direktzusage mit der Kölner Pensionskasse auslagern. Durch die Rückdeckungsversicherung wird die Altersversorgung bereits in der Anwartschaft aufgebaut. Zugleich wird das Risiko abgesichert, dass Auszahlungen früher als erwartet fällig werden (z. B. durch Tod oder Erwerbsminderung).