Lebenslange Altersrente
Die Altersrente wird grundsätzlich mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur lebenslangen Zahlung fällig. Sie können Ihre Altersrente auch vor diesem Zeitpunkt oder danach abrufen. Der früheste Rentenbeginn ist zum 62. Lebensjahr - der späteste Rentenbeginn ist zum 67. Lebensjahr möglich. Bei vorgezogenem Beginn mindert sich der Rentenanspruch; ein aufgeschobener Beginn führt zu einer Steigerung der Rentenhöhe.