Organe des Versicherungsvereins
Die Organe des Versicherungsvereins sind
1. Die Vertreterversammlung
2. Der Aufsichtsrat
3. Der Vorstand
1. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsvereins. Die Versicherten sind selbst „Eigentümer“ und bestimmen über die von ihnen gewählte Vertreterversammlung mit, z.B. über die Verwendung der Überschüsse. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.
2. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes und überwacht die Geschäftsführung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Versicherungsvereins nach Maßgabe von Gesetz und Satzung. Struktur und Aufgaben der Organe des Versicherungsvereins sind in der Satzung geregelt.