Lebenslange Altersrente
Die Altersrente wird grundsätzlich mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur lebenslangen Zahlung fällig. Sie können Ihre Altersrente auch danach abrufen. Der früheste Rentenbeginn ist zum 62. Lebensjahr - der späteste Rentenbeginn zum 67. Lebensjahr möglich. Bei vorgezogenem Beginn mindert sich der Rentenanspruch;
ein aufgeschobener Beginn führt zu einer Steigerung der Rentenhöhe.
Anstelle der lebenslangen Zahlung einer Altersrente kann die versicherte Person eine Kapitalabfindung wählen, wenn uns dies 3 Jahre vor Fälligkeit der ersten Rente mitgeteilt wird.
